Informationen rund um das ehrenamtliche Fahren mit dem Bürgerbus
Wir fahren zwei Schichten pro Tag von Montag bis Freitag aber nicht an Feiertagen.
Als Fahrerin oder Fahrer sollten Sie ein- bis zweimal im Monat für den Fahrdienst einer 4 Stunden-Schicht vormittags oder nachmittags zur Verfügung stehen. Ihre Einsatzmöglichkeiten werden in einem monatlichem Einsatzplan berücksichtigt.
Sie fahren nach Fahrplan auf festgelegter Strecke durch Wermelskirchen und Umgebung. Dabei lernen Sie dankbare Bürgerinnen und Bürger kennen, die sich über Ihre Ankunft an der Haltestelle freuen.
Es ist gar nicht so schwer, Bürgerbusfahrerin oder Bürgerbusfahrer zu werden. Für den notwendigen Erwerb des Personenbeförderungsscheins sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Mindestalter 21 Jahre
- Führerschein Klasse B (früher Klasse 3)
- 2 Jahre Fahrpraxis
- ärztliche Bescheinigung über die Fahrtauglichkeitsprüfung nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
- Nachweis der persönlichen Eignung (Führungszeugnis)
Ihr Weg zum Bürgerbusfahrer/in:
- Anmeldung als aktives Mitglied im Bürgerbusverein (geht am besten über das Kontaktformular)
- Gespräch mit dem Fahrdienstleiter
- Fahrtauglichkeitsprüfung (zeitliche Koordination durch den Fahrdienstleiter)
- pol. Führungszeugnis (eigenverantwortliche Beantragung im Bürgerbüro)
- Beantragung des Personenbeförderungsscheins (eigenverantwortlich im Bürgerbüro nach bestandenen Tests)
- mehrere Mitfahrten bei Kollegen sowohl vormittags als auch nachmittags zum Kennenlernen des Bürgerbusbetriebs
- Zu Beginn begleitetes Fahren auf den verfügbaren Bussen bis zur Freigabe durch den Fahrdienstleiter
- aktiver Fahrdienst
Die Kosten für die Untersuchungen sowie für Führungszeugnis und Personenbeförderungsschein werden vom Verein übernommen. Der neue Personenbeförderungsschein wird vom Straßenverkehrsamt in Bergisch Gladbach direkt an den Fahrdienstleiter geschickt, der Ihnen diesen bei der Einführung auf dem Bürgerbus übergibt